P l a t z o r d n u n g

der Modellsportgruppe „NOCKFLY" in Bergl / Gnesau

Gnesau, April 2009.

Der Vereinsvorstand.

 

1.
Die Platzordnung ist für alle Modellflieger verbindlich, die den Modellflugplatz in Ausübung des Flugmodellsportes benützen. Die Platzordnung ist jedem Vereinsmitglied persönlich zu übergeben. Gäste sind vom Einlader über den Inhalt zu belehren.

 

2.
Jeder Modellflieger, der als Mitglied den Pflichten gegenüber der Modelsportgruppe Nockfly nachgekommen ist, hat das Recht, das Fluggelände jederzeit unentgeltlich zu benützen. Er hat jedoch die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und nachfolgende Regeln einzuhalten

3.
Die Benützung des Modellflugplatzes ohne Versicherungsschutz ist verboten! Jeder Modellflieger haftet bei Schäden gegenüber Dritten selbst. Die gültige Mitgliedschaft und Haftpflichtversicherung kann von jedem Vorstandsmitglied überprüft werden. Vereinsfremde Piloten dürfen den Platz nur als Gäste von Vereinsmitgliedern benützen. Gäste müssen im Besitze einer entsprechenden Modell-Haftpflichtversicherung sein. Die Bewilligung zur Platzbenützung setzt die Anerkennung der Platzordnung voraus und kann jederzeit durch den Vorstand widerrufen werden.

4.
Das Betreten und Befahren der Start- und Landebahn mit Fahrrädern und Kraftfahrzeugen aller Art ist verboten!

5.
Hunde dürfen die Piste nicht betreten und sind ausnahmslos an die Leine zu nehmen!

6.
a) Fahrzeuge aller Art dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden. Zuschauer dürfen sich nur in dem dafür vorgesehenen Zuschauerraum aufhalten.

7.
Für Kinder haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten!

8.
Verbrennermotoren müssen mit wirkungsvollen Schalldämpfern ausgerüstet werden. Lautstärkenbegrenzung - 82 dB. Der Betrieb von Modellantrieben die nahe an dieser Lautstärkengrenze arbeiten, ist nach 20:00 Uhr bzw. 1 Std vor Sonnenuntergang verboten

9.

Vor dem Einschalten seines Senders hat sich jeder Pilot zu überzeugen, ob seine Frequenz (Kanal) frei ist. Die besetzte Kanalnummer ist an der Anschlagtafel für jedermann ersichtlich anzubringen. Ausnahme bei der Frequenz 2,4 GHz. Diese Vorgangsweise ist unbedingt einzuhalten, da sonst mit Schadenersatzansprüchen gerechnet werden muss.

10.
Auf die Einhaltung der Bestimmungen der Post- und Telegrafenverwaltung bezüglich der Verwendung von Sendeanlagen wird besonders hingewiesen.

11.
Anzupassen und Flughöhe und Flugweite so zu wählen, dass die Landebahn jederzeit im Gleitflug erreicht wird. f) Für Start und Landung ist grundsätzlich die Piste zu benützen. Die Piloten haben den Flug vom südlichen Pistenrand aus zu leiten. g) Für das Starten des Modellmotors ist ausschließlich die Startfläche auf der Piste und nicht der Vorbereitungsraum zu benutzen.

 

 

Sicherheitsvorschriften

Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Dazu gehört, dass die Rasenpiste während des Flugbetriebes unbedingt von Zuschauern frei bleiben muss. Wenn Zuschauer die Anweisungen der Modellflieger nicht befolgen, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen. Die Zuschauer sind grundsätzlich zu bitten, dass sie sich in dem hierfür vorgesehenen Raum aufhalten. Um die höchstmögliche Sicherheit für die Zuseher, Anrainer und Piloten zu erreichen und die Existenz des Flugplatzes nicht zu gefährden, muss jedes Fluggerät der Mindestanforderung an integriertem Sicherheitsstandard und erforderlichem Wartungszustand entsprechen. Jeder Pilot ist selbst dafür verantwortlich, dass ausschließlich mit sicherem, überprüftem und gewartetem Flugmaterial geflogen wird. Der Vorstand behält sich vor, in Einzelfällen oder generell vor Veranstaltungen auf Verdacht der Verletzung dieses Punktes der Platzordnung einen Sicherheitscheck durchzuführen. Bestehende Sicherheitsmängel haben ein Flugverbot zur Folge. a) Vor jedem Start hat sich der Pilot von der Flugsicherheit seines Modells zu überzeugen. b) Der Pilot hat sein Modell ausschließlich im vorgesehenen Flugraum (siehe Lageplan) – im Norden von der Rasenpiste aus gesehen – zu betreiben. Dabei ist das Überfliegen der Sicherheitslinie – gedachte Linie in Verlängerung des südlichen Pistenrandes – verboten! c) Das Überfliegen von Personen, des Parkplatzes, landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und des Zuschauer- und Vorbereitungsraumes ist strengstens verboten! d) Das Überfliegen der Bundesstraße, auch beim Landeanflug, ist strengstens verboten! Ein Landeanflug aus Richtung Westen hat zuerst parallel zur Bundesstraße, dann erst in Pistenrichtung zu erfolgen. Der Landeanflug aus Richtung Osten ist so kurz wie möglich einzuteilen bzw. ist das Modell noch vor dem Bauernhof „Seckinger" in Pistenrichtung einzudrehen. Ein Landeanflug direkt über dem Bauernhof „Seckinger" ist verboten! d) Bei Annäherung von Manntragenden Luftfahrzeugen sind Modellflüge unter der zulässigen Höhe für Luftfahrzeuge (Bodenabstand: 150m) durchzuführen bzw. ist dieser Flugsektor sofort zu verlassen. e) Um Außenlandungen zu vermeiden, ist die Flugdauer dem Kraftstoff- bzw. Energievorrat

12.
Das Betreten der Start- und Landebahn ist nur bei Start und Landung, nach Rücksprache mit anderen Piloten zulässig.

13.
Bergung von Flugmodellen: a) Bei Außenlandungen oder Absturz darf die Bergung des Flugmodells nur durch den Piloten oder dessen Bevollmächtigten erfolgen. b) Die Bergung hat unter Ausnützung vorgegebener Wege und Feldraine unter äußerster Schonung von Flur und Bestand zu erfolgen. Bei Flurschäden ist der Grundbesitzer vom Piloten zu verständigen. c) Jeder Pilot haftet persönlich für einen angerichteten Personen- oder Sachschaden.

14.
Auf dem Modellflugplatz und in unmittelbarer Umgebung ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Jeder Benützer des Platzes ist dafür verantwortlich, dass nach Beendigung des Fliegens der Platz im sauberen Zustand verlassen wird.

15.
Die Modellsportgruppe „Nockfly" als Platzhalter, übernimmt für die aus dem Betrieb von Flugmodellen entstandenen Schäden an Sachen und Personen keinerlei Haftung. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Platzordnung wird ein Startverbot, bei Vereinsschädigendem Verhalten und in besonders schweren Fällen, ein Platzverbot mit Ausschluss aus der Modellsportgruppe Nockfly verhängt.